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Veranstaltung

Chris Norman

Junction 55 - Live on Tour

Chris Norman wurde zunächst als Frontmann der großen 70er-Jahre-Band Smokie berühmt. Im Jahr 1986 verließ Chris die Band und startete eine äußerst erfolgreiche Solokarriere. Seine erste Single "Midnight Lady" wurde ein Riesenhit in ganz Europa nd hielt sich 6 Wochen lang auf Platz 1 in Deutschland! In seiner bisherigen Karriere hat er 21 Hit-Singles und 22 Alben veröffentlicht und weltweit über 20 Millionen Platten verkauft.

Chris Norman - Hit-Medley (Sommerhitfestival, 26.08.2017) OFFICIAL

Er wuchs in einer Familie aus dem Showgeschäft auf, die zwei Generationen zurückreicht. Seine Großeltern tourten während des Ersten Weltkriegs mit ihrer eigenen Konzerttruppe durch England, und ihre Tochter Pat (Chris' Mutter) trat nach der Schule einer Tanztruppe bei. Pip Norman (Chris' Vater) war Teil einer Tanz-/Comedygruppe namens "The Four Jokers", die in den 1930er/40er Jahren in ganz Europa auftrat und sogar einen Auftritt beim britischen Royal Variety hatte.

Seine erste Gitarre bekam er bereits im Alter von sieben Jahren und seine frühen musikalischen Einflüsse waren Elvis Presley, Little Richard, Buddy Holly und Lonnie Donegan. Später hatten die Künstler der 60er Jahre, insbesondere die Beatles und der Folksänger Bob Dylan, einen großen Einfluss auf Chris.

In der Schule gründete er mit Alan Silson eine Band, der sich später Terry Uttley und Pete Spencer anschlossen. 1968 wurde die Band professionell und spielte in den späten 60er und frühen 70er Jahren in ganz Großbritannien.

Bis 1974 hatte die Gruppe ihren eigenen Sound entwickelt, der ihre engen dreistimmigen Harmonien und Chris' unverwechselbaren Gesang in einem Gitarren- Rock-Sound widerspiegelte, eine Art Mischung aus Crosby, Stills & Nash und Creedence Clearwater Revival. Die Band änderte ihren Namen in "Smokie" und ihr erstes Album "Pass it Around" wurde 1975 auf Micky Mosts RAK Records veröffentlicht.

Smokie hatte als albumorientierte Rockband begonnen, und durch ihre vielen Live-Erfahrungen waren Chris und Smokie mit allen Tricks des Rock & Roll-Handwerks vertraut. Chris erinnert sich: "Wir waren anfangs nicht so sehr an Pop-Singles interessiert. Deshalb war das Cover unserer ersten LP PASS IT AROUND so gestaltet, dass wir eher wie eine Folk/Rockband aussahen und nicht wie eine Glam-Rockband."

Im Sommer 1975 hatten sie mit "If you think you know how to love me" ihre erste Hitsingle. Es folgte eine Reihe von weiteren 15 Hitsingles, darunter 'Living next door to Alice', 'I'll meet you at Midnight', 'Lay back in the arms of Someone' usw. Außerdem sang Chris das sehr erfolgreiche Duett, "Stumblin' In“ mit Suzi Quatro, das ihm seinen ersten Erfolg außerhalb der Gruppe bescherte.

Im Jahr 2020 veröffentlichte Chris ein brandneues Album mit dem Titel "Just a Man", das er mit seinem alten Mentor und Freund Mike Chapman als Produzent geschrieben und aufgenommen hat. Mike Chapman hat zahlreiche Welthits geschrieben und produziert, u.a. mit "Blondie", "Tina Turner", "The Knack", "Sweet", Suzie Quatro, "Smokie" und vielen anderen.

Chris sagt über sein neues Album: "Der Titel „Junction 55“ spiegelt die Tatsache wider, dass ich an einem neuen Punkt in meiner Karriere stehe und es 55 Jahre her ist, dass ich professioneller Musiker wurde.

Chris Norman erfreut seine Fans endlich wieder mit einer neuen Tour, die im April startet und durch 11 deutsche Städte führt! Tickets Chris Norman (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

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Freitag, 17.05.2024

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GETEC Arena Magdeburg
39114 Magdeburg, Berliner Chaussee 32

Chris Norman - Junction 55 - Live on Tour

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8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

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12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

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14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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