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Veranstaltung

Falco - Das Musical

Ein Leckerbissen für Musical-Liebhaber und ein Muss für alle Falco-Fans: „FALCO – Das Musical“ begeisterte mit der gelungenen Kombination aus Falco-Hits und der spannenden Geschichte des legendären Wieners bereits Hunderttausende Zuschauer. 2024 geht die Erfolgsproduktion erneut auf große Tournee durch Deutschland, Österreich und die Schweiz und würdigt das Lebenswerk dieses extrovertierten Künstlers.

FALCO - DAS MUSICAL Trailer 2020

„Unsterblich bin ich erst, wenn ich tot bin!“ - Um diese düsteren, vorausahnenden Worte rankt sich die Hommage an das größte Genie der deutschsprachigen Pop- und Rap-Geschichte. Folgerichtig beginnt die Musical-Biographie mit dem Autounfall in der Dominikanischen Republik 1998. Die allegorischen Figuren „Jeanny“ und „Ana Conda“ markieren die Zerrissenheit des musikalischen Ausnahmetalents zwischen dem arrogant-egomanischen Weltstar und dem verletzlich-grüblerischen Hans Hölzel. Das zweistündige Live-Erlebnis führt durch prägende Stationen im Leben des markanten Musikers. Bildgewaltig und exzentrisch gewährt die Musical-Biographie durch kunstvolle Projektionen und Original-Videosequenzen einen tiefen Einblick in die Gedanken- und Gefühlswelt des Künstlers und den Menschen, der hinter der schillernden Pop-Ikone steckte. Einem Menschen, der das Leben bis an seine Grenzen auskostete und durch viele Höhen und Tiefen ging - bis hin zur Selbstzerstörung.

Dabei werden alle großen Hits und auch einige zu Unrecht vergessene Titel des „Falken“ live auf die Bühne zurückgeholt und bekommen durch schrille und extravagante Tanzeinlagen neues Leben eingehaucht. Die Songauswahl reicht von den frühen Erfolgen wie „Ganz Wien“ und „Der Kommissar“ über die großen Hits wie „Vienna Calling“, „Jeanny“ und „Out of the Dark“ bis zu eindrucksvollen Titeln wie „Emotional“ und dem heute wieder brandaktuellen Song „Europa“. Natürlich darf auch der Welthit „Rock Me Amadeus“ nicht fehlen - der bis heute einzige deutschsprachige Song der Musikgeschichte, der die Spitze der US Billboard Charts erreichte und der einen Wendepunkt im Leben des Künstlers markierte.

„Ich kannte Falco ja bislang nur vom Radio.“ - Für die authentische Umsetzung stehen dem Musical unter anderem Falcos ehemaliger Bandleader Thomas Rabitsch als musikalischer Leiter sowie Falcos ehemaliger Manager und Freund Horst Bork als Berater zur Seite. Erwartungsgemäß rief die Musical-Hommage an den Künstler Falco die alten Fans, erfahrene Musik-Kenner und -Enthusiasten auf den Plan, die sich begeistert zeigten. „Wie sehr Falco bis heute die Gemüter zu bewegen und zu erregen vermag, ist schon imposant“, betont Alexander Kerbst. Gemeinsam mit Stefan Wessel verkörpert er Falco in der Show und hat mit Stefanie Kock das Skript zum Musical verfasst. „Am meisten beeindruckt hat mich aber, wie viele junge Menschen in die Show kommen. Junge Menschen, die erst nach Falcos Tod geboren wurden und ihn nur aus dem Radio kennen. Die jugendlichen Fans kommen mit selbstgemalten Falco-Bildern, lassen alte LPs signieren und singen problemlos auch die unbekannteren Songs mit. Für mich steht fest: Wenn ein Künstler mit seiner Musik auch die Kinder und Enkel seiner damaligen Fans erreicht, dann ist er wirklich unsterblich“, so Kerbst.

„Das war Falco, jetzt aber spielen wir ordentliche Musik“- Der unter Kennern bekannte Kommentar des Radiosenders Ö3 zu einem Falco-Titel belegt eindrucksvoll, wie umstritten der erfolgreiche Austro-Pop-Künstler zu Lebzeiten war. Horst Bork, Falcos ehemaliger Manager und Biograph sowie Berater des Musicals, kennt und versteht das Dilemma: „Bei der Frage, ob und wie man dem Künstler Falco mit einem Musical gerecht werden kann, darf man es sich leichtmachen und einfach sagen: gar nicht! Das wäre aber schade gewesen - denn Falco verdient dieses Denkmal!“ Der Produzent und Veranstalter Oliver Forster betont: „Die vielen Berichte und Interviews, die zahlreichen Rückmeldungen von Zuschauern und nicht zuletzt die konstant hohe Nachfrage nach Tickets für das Musical belegen, wie fest Falco nach wie vor in den Köpfen und Herzen der Musikfans verankert ist. Für uns ist das natürlich ein Glücksfall, denn ein solches Musical-Wagnis funktioniert nur mit echten, zeitlosen Legenden. Mit dem bisherigen Erfolg hat sich diese Produktion nachhaltig in der deutschsprachigen Musical-Landschaft etabliert - und Hans Hölzel alias Falco ein würdiges Denkmal gesetzt.“

Das mitreißende Musicalerlebnis rund um die Pop-Ikone Falco kehrt zurück auf die Bühne! Tickets Falco - Das Musical (Tickets) hier auf Show & Ticket buchen!

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Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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