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Veranstaltung

Mark Forster

Sommer Shows 2026

Spätestens seit seiner Hit-Single „Au Revoir“ zählt Mark Forster zu den beliebtesten deutschsprachigen Interpreten der Gegenwart. Zahlreiche Studioalben und Kollaborationen später glänzt der gebürtige Pfälzer mit Basecap, Bart und Wortwitz auch als sympathisches TV-Gesicht bei Erfolgs-Formaten wie z. B. „The Voice of Germany“ und „Sing meinen Song“.

Mark Forster feat. Gentleman - Like A Lion - Live beim ECHO 2018

Am 11. Januar 1983 erblickt Mark im Städtchen Winnweiler das Licht der Welt. Gemeinsam mit seiner jüngeren Schwester wächst er unweit von Kaiserslautern auf. Bis zu seinem Abitur am städtischen Gymnasium begleitet ihn die Musik als Hobby – nicht ahnend, dass sich der frühe Klavierunterricht später doppelt und dreifach auszahlen soll.

Kennen wir Pop-Star Mark Forster heute als musikalisches Multi-Talent mit TV-Affinität und Kino-Stimme, beweist er bereits zu Studienzeiten ein breitgefächertes Interesse. Nach vier Semestern wechselt er von den Rechtswissenschaften zur Betriebswirtschaftslehre und bleibt dem Fach bis zu seinem Abschluss an der Universität Mainz treu. Gleichzeitig wagt er erste Ausflüge in die Musiklandschaft und legt damit den Grundstein für seine Pop-Karriere.

Das Schreiben von TV-Jingles macht ihn zum Sidekick von Kurt Krömer. So stammt nicht nur die Titelmelodie zu „Krömer – Die internationale Show“ von Mark Forster: In der Rolle eines polnischen Pianisten begleitet er den Berliner Comedy-Star von 2007 bis 2010 auch bei seinen Auftritten in Deutschland. Nach einer Wanderung auf dem Jakobsweg reift der Entschluss, die eigene Musikkarriere voranzutreiben.

Das in der Forsterstraße gelegene Studio ist zum zweiten Zuhause des mittlerweile in Berlin ansässigen Newcomers geworden. Ein Mitarbeiter der Plattenfirma führt Mark deshalb unter dem Pseudonym Mark Forster in seinem Kontaktverzeichnis. Mark Forster tritt ins Rampenlicht und sammelt als Frontman der Band Balboa erste Erfahrungen im Musik-Business.

Der Vertrag mit dem renommierten Label Four Music lässt nicht lange auf sich warten, doch bis zur Veröffentlichung des Debüt-Albums „Karton“ im Juni 2012 vergehen zwei weitere Jahre. Der Musiker nutzt die Zeit und begleitet Laith Al-Deen als Tour-Support. Auf die erste Single „Auf dem Weg“ folgt im November 2013 die erste Kollaboration: Für Sidos Song „Einer dieser Steine“ singt Mark Forster den Refrain ein und findet sich in den Top 10 der deutschen Musik-Charts wieder. Bis heute prägen Kollaborationen mit Künstlern unterschiedlicher Genres Mark Forsters vielseitiges Portfolio.

Im Jahr 2014 nimmt die Erfolgsgeschichte Fahrt auf. Für die Debüt-Single des zweiten Studioalbums „Bauch und Kopf“ kann Mark Forster auf die Unterstützung eines alten Bekannten zählen: Mit Sidos Rap-Part im Gepäck mausert sich „Au Revoir“ zur echten Pop-Hymne, die sich 65 Wochen in den deutschen Charts hält. Im Herbst 2015 kehrt der von Fans und Kritikern gleichermaßen gefeierte Popstar als Juror der Sat.1-Castingshow „The Voice Kids“ zu seinen TV-Wurzeln.

Ob als Sieger beim „Bundesvision Song Contest“, als Duo „Eff“ mit DJ Felix Jaehn oder als Interpret des offiziellen ZDF-Songs zur Fußball-Europameisterschaft in Frankreich: Mark Forster scheint das berufliche Glück förmlich gepachtet zu haben. Sein drittes Studioalbum „Tape“ beschert ihm weitere Top-Platzierungen, sodass er sich Ende 2016 als erfolgreichster deutschsprachiger Musiker in den deutschen Charts bezeichnen darf. Zudem stellt Mark Forster als Synchronstimme für den Animationsfilm „Trolls“ wieder einmal seine Vielseitigkeit unter Beweis.

Filmisch geht es weiter. Zu „DuckTales“ steuert Mark Forster den deutschen Titelsong bei. Während er mit der Single-Auskopplung „Kogong“ den nächsten Meilenstein setzt, flimmert er in diversen TV-Formaten über den Bildschirm. Auf „Sing meinen Song – Das Tauschkonzert“ folgt sein Einstand bei „The Voice of Germany“. Musiker-Kollege Andreas Bourani überlässt Mark Forster den heißbegehrten roten Sessel und die Tätigkeit als Gesangs-Coach.

Neben seiner Jurorentätigkeit bei „The Voice of Germany“ veröffentlicht Mark Forster 2018 sein viertes Studioalbum „Liebe“, 2021 folgt dann „Musketiere“ und 2023 „Supervision“ – die drei Alben können sich alle in den Top-3 der deutschen Albumcharts platzieren. 2022 ist er auch wieder für einen Film aktiv. Zum Soundtrack von „Die drei ??? – Erbe des Drachen“ steuert er seinen Song „Memories & Stories“ bei.

Auch wenn Mark Forster vor allem für eingängige Pop-Songs und Sprechgesang in frischem Gewand bekannt ist, lotet er mit Begeisterung die Grenzen zu den verschiedensten musikalischen Genres aus. Für sein fünftes Studio-Album „Musketiere“ holt er die Sängerinnen LEA und Mathea mit ins Boot, auf dem Nachfolger „Supervision“ kooperiert er dann mit den Rappern Kontra K und Clueso. Auf den ersten neuen Songs 2025, „Zeitmaschine“ und „Rettest Du Mich“ erweitert er seinen Sound um eine neue Facette.

Zugleich setzt Mark Forster, mit Preisen wie Bambi und Echo geadelt, seine TV-Karriere fort. Ein weiterer Grund zum Feiern ist das 50-jährige Jubiläum der „Sendung mit der Maus“, zu dem Mark Forster einen eigenen Song beisteuert. Wer den Künstler live statt nur auf dem Bildschirm erleben möchte, sichert sich am besten rechtzeitig Tickets für Mark Forsters Shows.

Sommer Tour 2026 hier auf Shows & Tickets zu buchen. Mark Forster veranstaltet in 2026 seine große Deutschland Sommer-Tour. Eintrittskarten Mark Forster (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

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Freitag, 24.07.2026

Kat. 1Stehplatz69,95 €

IEM MUSIC 26!
79312 Emmendingen, Schlossplatz

Mark Forster - Sommer Shows 2026

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1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

Ein Vertrag zwischen Besteller und Veranstalter kommt erst mit Übermittlung einer Email- Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

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Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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