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Veranstaltung

Peter Maffay

We Love Rock 'n' Roll - Farewell Tour 2024

Wer ist der erfolgreichste Künstler in den deutschen Charts? Es ist… Peter Maffay! Zahllose Nummer-1-Alben hat der 1949 im rumänischen Kronstadt geborene Peter Alexander Makkay bis dato abgeliefert und über 50 Millionen Tonträger verkauft – eine beispiellose Erfolgsgeschichte, die der charismatische Sänger im Laufe seiner fünf Dekaden währenden Karriere geschrieben hat. Einer Karriere, die immer noch neue Glanzpunkte zu setzen und Rekorde zu brechen weiß.

Peter Maffay - Eiszeit (Live 2018)

Neben seinem unwiderstehlichen Charisma und seiner ansteckenden Energie ist es wohl vor allem die stilistische und inhaltliche Vielseitigkeit, die Peter Maffay zu einer Ausnahmeerscheinung in der deutschen Musiklandschaft macht: In den 1970er Jahren baute er sich zunächst mit Alben wie „Für das Mädchen, das ich liebe“ oder „Du bist wie ein Lied“ und Hits der Marke „Du“, „Josie“ oder „Und es war Sommer“ eine Karriere als Schlagersänger auf. In den Folgejahren wurde sein Sound immer rockiger, bis er an der Schwelle der 80er mit seinem ersten Nummer-1-Album „Steppenwolf“ endgültig den Stilwechsel zum Rocker vollzog.

Obwohl er dieses Image seit jeher beibehalten hat, ließ er sich darauf jedoch nie reduzieren. Schon Anfang der 80er Jahre entwickelte Peter Maffay zusammen mit Rolf Zuckowski und Gregor Rottschalk die Märchenfigur „Tabaluga“ – einen kleinen grünen Drachen, der auf seinen Abenteuern wie „Tabaluga und die Reise zur Vernunft“, „Tabaluga und Lilli“ oder „Tabaluga und die Zeichen der Zeit“ viel über das Leben lernte – und lehrte. Mit seinem „Tabaluga“-Konzept belegte Peter Maffay eindrucksvoll, dass Rockmusik und Kindererziehung einander nicht ausschließen müssen – ganz im Gegenteil.

Neben seiner künstlerischen Berufung engagiert sich Peter Maffay schon seit vielen Jahren auch politisch und sozial: Zusätzlich zu Charity-Projekten, Stiftungen und Patenschaften für Kinder ist der Sänger in der Friedensbewegung aktiv und spricht sich immer wieder gegen Rassismus und für Toleranz aus. Dabei inszeniert er sich jedoch nicht als moralinsaurer Gutmensch – sein „Herz für Kinder“ wirkt nie wie eine aufgesetzte PR-Strategie, sondern stets aufrichtig und vorbildhaft. Nicht umsonst wurde er für sein soziales Engagement u. a. mit dem Bundesverdienstkreuz, dem World Vision Charity Award oder der Martin-Buber-Plakette ausgezeichnet.

Vor allem anderen ist Peter Maffay aber natürlich nach wie vor ein Musiker, der seine Fans immer wieder mit seiner unbändigen Energie in seinen Bann zu ziehen weiß: Wer ihn zum Beispiel bei der Arena-Tour mit dem Nummer-1-Album „Tabaluga – Es lebe die Freundschaft!“ live erleben durfte, mochte kaum glauben, welch ansteckende Power dieser Mann in sich trägt. Wie ein Wirbelwind fegte Peter von einer Seite der Halle zur anderen und sorgte mit seiner ansteckenden Dynamik, dem herrlich bunten Bühnenbild und den fantasievollen Figuren an seiner Seite für großes Entertainment.

Auch seine Live-Auftritte als drachenloser Solokünstler sind immer wieder einmalige Erlebnisse: Wenn Peter Maffay Hits wie „Niemals war es besser“, „Wenn das so ist“, „Gelobtes Land“, „Halleluja“, „Nessaja“ oder sein geniales Karat-Cover „Über sieben Brücken musst du geh‘n“ anstimmt, gibt es für seine Fans kein Halten mehr. Auch als Akustik-Variante beim „MTV Unplugged“ sorgten seine Songs für Gänsehaut beim Publikum.

Peter Maffay geht 2024 mit seiner Band auf große "We Love Rock 'n' Roll" Farewell-Deutschlandtour! Tickets Peter Maffay (Tickets) hier auf Show & Ticket buchen.

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Peter Maffay & Band - We Love Rock 'n' Roll - Farewell Tour 2024

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1. Geltungsbereich

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Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

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Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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