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Veranstaltung

Revolverheld - Open-Air-Highlight 2023

Mit „Neu erzählen“ veröffentlichen Revolverheld ihr sechstes Album. Und natürlich läge nichts näher, als an dieser Stelle ausführlich zu erklären, was der Titel meint: Was genau soll „neu erzählt“ werden? Etwa die Band? Geschenkt. Denn das haben Revolverheld in fast zwei Jahrzehnten Karriere immer wieder - eigentlich durchgehend - getan.

Revolverheld - Lass Uns Gehen (Offizielles Musikvideo)

Was wird dann neu erza¨hlt? Das Jetzt? Die Gegenwart? Unsere Gesellschaft? Gut mo¨glich. Schließlich wird das, was wir alle Leben nennen - so die derzeitige Vermutung - eher nicht mehr lange so weitergehen können. Die erste Single, der Titelsong des Albums, lässt beiden Lesarten durchaus zu.

Aber vielleicht ist auch alles ganz anders? So, wie im Festivalsommer 2019, in dem die Band mit den Arbeiten an „Neu erzählen“ beginnt. Abends standen Revolverheld noch mit Ihren unzähligen Radiohits auf den ganz großen Bühnen. Davor und danach entstehen in Backstage und Bussen erste Songskizzen und Textfragmente für das, was zwei Jahre spa¨ter „Neu erzählen“ werden wird: Unfertige Anfänge, angedachte Ideen - und als es gerade daran gehen soll, die losen Enden zu Songs und einem Album zu verdichten, grätscht die Pandemie dazwischen.

„Neu erzählen“ ist kein Pandemie-Album. Und doch haben die letzten Monate die Songs geprägt. Man ho¨rt ihnen an, dass sie das Ergebnis einer Zeit sind, in der alles anders war und sich wohl für immer verändert hat. In der wir alle mal einen oder vielleicht auch zwei Schritte zurückgetreten sind. In der wir raus aus dem Hamsterrad sind und die Bucket Liste mit den schönsten Reisezielen für eine Weile in der Schreibtischschublade verschwinden musste. In der die Seiten im Terminkalender leer geblieben sind und man vielleicht erstmal so gar nicht genau wusste, wohin mit sich – und mit seinen Gedanken und Gefühlen.

All das hört man den Stücken auf „Neu erzählen“ an. Jedem auf seine ganz eigene Art und Weise. So ist „Keine Zeit“ die liedgewordene Ausrede für ungefähr alles, während „Abreißen” zum enthusiastischen Plädoyer dafür wird, das vieles möglich ist - wenn man es sich denn nur erlaubt. Mit „Nicht so wie die“ schreitet man erhobenen Hauptes in die entgegengesetzte Richtung der Masse. Und „Na Ihr wisst schon“ besingt eine lange, bunte Nacht mit dem US- Act The Night Game, der gleich mal für ein Feature dazustößt. Und dann ist da noch „Das Größte“, eine ru¨hrende Liebeserkla¨rung von Johannes Strate an seinen Sohn und eine Ballade, wie sie sonst wohl keine Band hierzulande so schreiben und singen kann.

Den Stücken auf „Neu erzählen“ wohnt eine neue Tiefe inne. Manchmal ganz eindeutig, dann wieder subtil und zwischen den Zeilen. Aber sie schwingt immer mit. Und macht Stücke möglich, die beides sind: Reflektiert und mit Substanz, aber dann auch wieder leicht und optimistisch. Und letztlich ist das genau das Spannungsfeld, in dem sich die Mitglieder von Revolverheld seit jeher bewegt haben – und es bis heute tun. „Neu erzählen“ ist der beste Beweis.

REVOLVERHELD zählen mit über einer Million verkauften Alben, mehreren Gold-, Platin- und Doppelplatin- Auszeichnungen, 10 Top10 Hits, über zwei Millionen Followern auf ihren Socials und ihren vielfach ausverkauften Arena Tourneen zu den erfolgreichsten Künstlern Deutschlands. Johannes Strate, Niels Kristian Hansen, Kristoffer Hünecke und Jakob Sinn machen seit fast 20 Jahren gemeinsam Musik und engagieren sich abseits der Konzertbühne für den WWF, Warchild, Seawatch und das SOS Kinderdorf in Ihrer Heimat Hamburg.

Revolverheld machen den Sommer 2023 zum Open-Air-Highlight! Tickets Revolverheld (Tickets) hier im Ticketsshop auf Show & Ticket buchen.

Tickets & Preise

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Freitag, 30.06.2023

Kat. 1Stehplatz - Front of Stage64,50 €
Kat. 2Stehplatz54,50 €

Festwiese Apolda
99510 Apolda, Herressener Straße / Promenade


Samstag, 01.07.2023

Kat. 1Freie Platzwahl59,35 €

Freudenburg
27211 Bassum, Amtsfreiheit 1A


Freitag, 07.07.2023

Kat. 1Freie Platzwahl65,20 €

Stadtpark Open Air
22303 Hamburg, Saarlandstr. / Ecke Jahnring


Samstag, 15.07.2023

Kat. 1Freie Platzwahl65,40 €

Zelt-Musik-Festival, Zirkuszelt
79111 Freiburg, Festivalgelände am Mundenhof


Freitag, 21.07.2023

Kat. 1Freie Platzwahl63,55 €

Burg Esslingen
73730 Esslingen, Mühlberger Straße


Samstag, 22.07.2023

Kat. 1Stehplatz54,10 €
Kat. 2Stehplatz46,40 €

Vilsbühne
94428 Eichendorf, Landauer Straße 56


Freitag, 28.07.2023

Kat. 1Freie Platzwahl65,45 €

Schloss Eyrichshof
96106 Ebern-eyrichshof, Schlosshof


Freitag, 18.08.2023

Kat. 1Front of Stage75,35 €
Kat. 2Stehplatz63,25 €
Kat. 3VIP Ticket189,75 €

Elbauenpark Magdeburg
39104 Magdeburg, Tessenowstrasse 7


Sonntag, 27.08.2023

Kat. 1Sitzplatz69,95 €
Kat. 2Sitzplatz59,95 €
Kat. 3Sitzplatz54,95 €
Kat. 4Sitzplatz49,95 €
Kat. 5Stehplatz64,95 €

Allgäuer Freilichtbühne Altusried
87452 Altusried, Im Tal 5


Donnerstag, 31.08.2023

Kat. 1Stehplatz67,90 €

Kloster Schiffenberg
35396 Giessen, Domäne Schiffenberg 1


Freitag, 08.09.2023

Kat. 1Freie Platzwahl58,60 €

Open Air am Tanzbrunnen Köln
50679 Köln, Rheinparkweg 1


Samstag, 09.09.2023

Kat. 1Sitzplatz75,40 €
Kat. 2Sitzplatz68,40 €
Kat. 3Sitzplatz62,40 €
Kat. 4Sitzplatz53,40 €
Kat. 5Stehplatz75,40 €

OWL ARENA
33790 Halle / westfalen, Roger-Federer-Allee 4


Sonntag, 10.09.2023

Kat. 1Stehplatz69,50 €
Kat. 2Sitzplatz sichtbehindert48,50 €
Kat. 3Sitzplatz - Premium87,50 €
Kat. 4VIP Ticket181,50 €

Musik-Arena
23669 Timmendorfer strand, an der Maritim Seebrücke

Revolverheld - Open-Air-Highlight 2023

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1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

Ein Vertrag zwischen Besteller und Veranstalter kommt erst mit Übermittlung einer Email- Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

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Ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers besteht nicht, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Eintrittskarten bzw. Tickets sind somit von der Rückgaben und Umtausch ausgeschlossen!


Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

5. Lieferung, Prüfung und Reklamationen

5.1 Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten erfolgt nach Zahlungseingang auf Kosten und Risiko des Erwerbers per Post.

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5.3 Der Besteller hat die ihm gelieferten Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot und der Auftragsbestätigung zu vergleichen und eine eventuelle Falschlieferung unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Im Fall der unverzüglichen schriftlichen Anzeige erhält der Besteller kostenlos eine Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Eintrittskarten. Die Schriftform ist eingehalten, wenn der Besteller die Mitteilung an Show & Ticket, Schöne Aussicht 4a, 04509 Wiedemar per Post oder Telefon (+49 (0) 34602 21311) oder per E-Mail an info@shows-und-tickets.de sendet.

6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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