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Veranstaltung

Robbie Williams

Ski Opening 2023

Am 07. & 08. Dezember 2023 werden die frostigen Nächte der Skiregion Schladming-Dachstein in ein Feuerwerk der Musik und des Entertainments verwandelt. In einer grandiosen Doppelshow lässt der britische Superstar Robbie Williams die Schneeflocken im Rhythmus seiner Hits tanzen und signalisiert somit auf seine unverwechselbare Weise den Start der Skisaison in einer der schönsten Tourismus-Regionen Österreichs.

Trailer Ski Opening Schladming-Dachstein 2023 mit Robbie Williams

An diesen beiden Tagen wird das Schneekarussell der Emotionen in Schladming-Dachstein mit einem fulminanten Winterauftakt in Szene gesetzt. Auf der Bühne im Planai-Stadion: Niemand Geringeres als Mr. "Let-Me-Entertain-You" - Robbie Williams. Der charismatische Superstar wird gemeinsam mit tausenden Ski- und Musikfans bei einer Doppelshow am 07. & 08. Dezember 2023 die frostige Winterluft mit der leidenschaftlichen Energie seines Auftritts aufheizen. Das diesjährige Ski Opening Schladming-Dachstein verspricht ein Open-Air-Konzert zu werden, das seinesgleichen sucht, in dem Robbie Williams mit seiner unvergleichlichen Show das Planai Stadion beim Winter-Konzertspektakel 2023 zum Pulsieren bringt.

Robbie Williams, dessen bemerkenswerte Karriere sich über zwei faszinierende Jahrzehnte erstreckt, hat sich fest in den Herzen der Musikwelt verankert. Als einer der packendsten Interpreten seiner Generation hat er mit seinem einzigartigen Stil die Grenzen des Live-Entertainments neu definiert und seinen Anhänger/innen unvergessliche Momente geschenkt. Das, was die Live-Performances von Robbie Williams so unvergleichlich macht, ist eine sorgfältig abgestimmte Balance aus seinem herausragenden Talent, seiner unermesslichen Energie und seinem mitreißenden Enthusiasmus. Sobald Robbie Williams die Bühne betritt, wirkt er wie ein Magnet auf sein Publikum, das sofort in eine elektrisierende, pulsierende Atmosphäre eintaucht.

Die Bühne, auf der dieses Spektakel stattfindet, wird als besonderer Höhepunkt des diesjährigen Ski Openings strahlen. Sie fasziniert mit ihrer Einzigartigkeit, basierend auf einem einmaligen Design und beeindruckenden Ausmaßen und verspricht ein echtes Kunstwerk der Bühnenbaukunst zu sein. Ausgestattet mit der neuesten Technologie, garantiert diese monumentale Plattform nicht nur ein musikalisches Erlebnis der Extraklasse, sondern hinterlässt auch einen unauslöschlichen visuellen Eindruck. Dieses technische Wunderwerk umfasst hunderte Quadratmeter an kunstvoll integrierten LED-Walls und eine Fülle von Scheinwerfern und Lasern, die eine spektakuläre Kulisse in der Winterlandschaft für diese Show schaffen. Um das Erlebnis auf dieser grandiosen Bühne zu intensivieren, wird eine perfekt choreographierte Pyrotechnik- und Lasershow den finalen Akzent setzen, um unvergessliche Überraschungseffekte zu erzielen.

Freuen Sie sich auf ein Wintererlebnis der Superlative und werden Sie Teil dieses Mega-Events, das weit mehr als der Startschuss in die Skisaison 2023/24 ist!

Robbie Williams eröffnet mit einer phänomenalen Show die Skisaison 2023/24 in Schladming! Tickets Robbie Williams (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket!>

Tickets & Preise

Hier finden Sie alle Informationen zu der Veranstaltung Robbie Williams. Aktuell scheinen keine Termine im Vorverkauf zu sein. Eine neue Veranstaltungsreihe kann jederzeit neu platziert werden. Sie können jederzeit hier nachschauen, ob eine Änderung eingetreten ist!

Robbie Williams - Ski Opening 2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketservice bei Show & Ticket

1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

Ein Vertrag zwischen Besteller und Veranstalter kommt erst mit Übermittlung einer Email- Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1 Der im Online-Ticketservice des Veranstalters angebotene Eintrittskartenpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2 Die Zahlung erfolgt per Vorkasse.

4. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers besteht nicht, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Eintrittskarten bzw. Tickets sind somit von der Rückgaben und Umtausch ausgeschlossen!


Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

5. Lieferung, Prüfung und Reklamationen

5.1 Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten erfolgt nach Zahlungseingang auf Kosten und Risiko des Erwerbers per Post.

5.2 Der Zeitpunkt der Lieferung ist abhängig von dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs für die Bestellung.

5.3 Der Besteller hat die ihm gelieferten Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot und der Auftragsbestätigung zu vergleichen und eine eventuelle Falschlieferung unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Im Fall der unverzüglichen schriftlichen Anzeige erhält der Besteller kostenlos eine Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Eintrittskarten. Die Schriftform ist eingehalten, wenn der Besteller die Mitteilung an Show & Ticket, Schöne Aussicht 4a, 04509 Wiedemar per Post oder Telefon (+49 (0) 34602 21311) oder per E-Mail an info@shows-und-tickets.de sendet.

6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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