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Veranstaltung

SANTIANO

Die große Arena Tour 2026

Im Jahr 2011 verließ ein Schiff seinen Heimathafen in Schleswig-Holstein mit Kurs auf die Spitze der deutschen Musiklandschaft. Santiano lautet der Name dieses Schiffes – und auf Erfolgskurs befindet es sich heute noch genauso wie damals. Fünf singende und musizierende Seemänner steuern den Kahn: Hans-Timm Hinrichsen, Björn Both, Axel Stosberg, Andreas Fahnert und Peter David Sage. Neben Gitarre, Bass und Schlagzeug verhelfen Instrumente wie Mundharmonika, Akkordeon, Mandoline sowie verschiedene Perkussionsinstrumente Santiano zu ihrem charakteristischen Sound. Dieser ist ein Mix aus Seemannsliedern, Folk-Klängen und Pop-, Rock- und Schlager-Elementen, der sich recht treffend als Shanty-Rock bezeichnen lässt. Singen können die Jungs übrigens alle – schließlich klingen Shantys im Chor einfach besser.

Santiano - Frei wie der Wind (Official Video)

Als Santiano 2011 zusammenfinden, bringen die Bandmitglieder bereits reichlich Erfahrung in Sachen Musik und Bühnenauftritte mit. Die geniale Idee zur Gründung einer Shanty-Band hat schließlich der Flensburger Musikproduzent Hartmut Krech. Dass das Projekt derart erfolgreich wird, ahnte damals wohl keiner der involvierten Herren. Als das Debütalbum „Bis ans Ende der Welt” 2012 erscheint, schlägt es ein wie die Kanonenkugel eines Piratenschiffs: Santiano katapultieren sich ohne Umwege auf Platz #1 der deutschen Albumcharts. Ihre Mischung aus traditionellen Volks- und Seemannsliedern wie „Alle, die mit uns auf Kaperfahrt fahren” „Whiskey in the Jar” oder „Garten Eden” (eine deutsche Interpretation von „Scarborough Fair”) begeistert die Zuhörer. Dementsprechend rennen die Leute Santiano auf ihrer anschließenden Tour die Kajüte ein.

Schon da zeigt sich: Den einen typischen Santiano-Fan gibt es nicht. Die Band begeistert Menschen jeden Alters und mit diversen musikalischen Vorlieben und besteht vor Wacken-Publikum ebenso wie vor Schlagerfans. Das Kunststück mit dem Nummer-Eins-Album gelingt den Shanty-Rockern auch mit ihren vier nachfolgenden Alben „Mit den Gezeiten”, „Von Liebe, Tod und Freiheit”, „Im Auge des Sturms” und „Wenn die Kälte kommt”, die allesamt mit Platin ausgezeichnet sind. 2023 erscheint das sechste Studioalbum der Band, „Doggerland”. Auch den ECHO als Beste Gruppe in der Kategorie Volkstümliche Musik räumten die Nordlichter schon mehrfach ab. Da wundert es nicht, dass ihnen gar die Ehre eines MTV-Unplugged-Konzerts zuteil wurde. Zahlreiche namhafte Gastmusiker, darunter Angelo Kelly, Alligatoah, Ben Zucker und natürlich Oonagh, standen bei dem denkwürdigen Konzert mit Santiano auf der Bühne. Unnötig zu erwähnen, dass das zugehörige Livealbum Rang #1 der Charts belegte. Nach Solo-Projekten meldet sich die Band 2025 mit neuer Musik zurück. "Da braut sich was zusammen" heißt die Single, mit der die Band sich durchaus deutlich politisch äußert und die gleichzeitig auch namengebend für das neue Album ist, das im Oktober erscheint.

Santiano sind live eben eine echte Wucht, ob in der Halle oder bei den alljährlichen Open Airs. Wenn solch mitreißende Ohrwürmer wie „Gott muss ein Seemann sein”, „Mädchen von Haithabu” oder „Frei wie der Wind” auf der großen Bühne erklingen, gibt es kein Halten mehr; da feiern, singen, tanzen und klatschen alle gemeinsam – eine einzige große Seemannsparty. Mit Balladen wie „Weh mir” oder „Ich bring dich heim” lenken Santiano ihr Schiff zwischendurch aber auch immer wieder durch ruhigeres Fahrwasser. Gastmusiker sind übrigens nicht nur bei Santianos Live-Shows willkommen, wie die Kooperationen mit Musikerkollegen wie Helene Fischer („Weit übers Meer”), Bannkreis („Doch ich weiß es”) oder dem ehemaligen schottischen Postboten Nathan Evans („Wellermann”) beweisen.

Santiano transportieren mit ihren modernen Interpretationen althergebrachter Lieder jenes Gefühl von Gemeinschaft, das einst die Männer auf hoher See zusammenhielt. Und ebendieses Gefühl ist es auch, das die Fans der Band eint und jedes Santiano-Konzert zu einem riesigen Familienfest werden lässt. Ahoi!

SANTIANO ist das Kunststück gelungen, eine fast vergessene Musiktradition neu und modern verpackt aufleben zu lassen. Eintrittskarten Santiano (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

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Freitag, 10.04.2026

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Wunderino Arena
24103 Kiel, Europaplatz 1

Santiano - Die gro�e Arena Tour 2026!

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1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

Ein Vertrag zwischen Besteller und Veranstalter kommt erst mit Übermittlung einer Email- Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

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4. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers besteht nicht, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Eintrittskarten bzw. Tickets sind somit von der Rückgaben und Umtausch ausgeschlossen!


Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

5. Lieferung, Prüfung und Reklamationen

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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