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Veranstaltung

Sting

„Sting 3.0“-Tour 2025

Seit 40 Jahren bereichert er die Musikszene wie nur wenige andere: Sting ist gefeierter Weltstar, lebende Legende, musikalischer Mastermind. Zahlreiche zeitlose Hits verdanken wir ihm, ob aus den Siebzigern und frühen Achtzigern, als er mit seiner Band The Police durchstartete, oder aus den darauffolgenden Jahrzehnten, in denen er als Solokünstler zwölf Studioalben sowie diverse Live-Alben, Compilations und DVDs herausbrachte und immer wieder aufs Neue bewies, dass er zu den Musikgiganten unserer Zeit gehört.

Sting - Shape Of My Heart (My Songs Version/Live From The Today Show/2019/Sting)

Davon zeugen Stings diverse Erfolge und Auszeichnungen, darunter unzählige Gold- und Platinauszeichnungen, rund 100 Millionen verkaufte Tonträger, sechs Grammys, zwei Brit-Awards und zwei Ehrendoktortitel. Es gibt wohl kaum einen Zeitgenossen, der die Klassiker „So Lonely”, „Roxanne” oder „Message in a Bottle” von The Police und Superhits wie „Englishman in New York”, „Russians” oder „All This Time” aus Stings Solokarriere nicht kennt.

Bevor sich der 1951 in Nordengland geborene Gordon Matthew Thomas Sumner ausschließlich der Musik widmete, strebte er zunächst eine Laufbahn als Musik- und Englischlehrer an und verdiente sich seine Brötchen zudem als Bauarbeiter. Erste Banderfahrungen sammelte der Sänger und Bassist in verschiedenen Jazz-Combos. 1977 war das magische Jahr – mit der Gründung von The Police legte Sting den Grundstein für seine phänomenale Karriere.

1979 erschien das The-Police-Debüt „Outlandos d’Amour” mit Andy Summers an der Gitarre und Stewart Copeland am Schlagzeug. Stilistisch war die Band irgendwo zwischen Rock, Post-Punk und New Wave angesiedelt. Eine Mischung, die überzeugte. Mit „So Lonely” und „Roxanne” befanden sich gleich zwei der „Police”-Überhits auf dieser ersten Platte. Es folgten vier weitere Alben, die in Deutschland allesamt Gold-, in UK und den USA sogar Platinstatus erhielten. Zu den erfolgreichsten Singleauskopplungen zählten „Message in a Bottle”, „De Do Do Do De Da Da Da” und „Every Breath You Take”. 1983 erschien mit „Synchronicity” das letzte Werk, bevor sich The Police bis auf Weiteres auflösten. Erst 2007, zum 30-jährigen Bandjubiläum, fand das Trio vorübergehend wieder zusammen, um seine Fans bei einer spektakulären Welttournee in die guten alten Zeiten zurückzuversetzen.

Nach dem Ende von The Police erfand sich Sting als Solokünstler neu. Schon das 1985er Debüt „The Dream of the Blue Turtles” bewies seine musikalische Offenheit, indem es Popklänge mit Einflüssen aus Klassik, Jazz, Reggae und Folk kombinierte. Diese Vielseitigkeit war wegweisend für kommende Alben wie „Nothing Like the Sun”, „The Soul Cages” oder „Brand New Day” und äußerte sich überdies in vielen Kooperationen mit Musikerkollegen: zum Beispiel mit Eric Clapton für den Song „It’s Probably Me”, das Duett „Whenever I Say Your Name” mit Mary J. Blige und die aus dem Film „Die drei Musketiere” stammende Liebes-Hymne „All for Love” mit Bryan Adams und Rod Stewart.

Apropos Film: Nicht nur als Musiker, auch als Schauspieler machte der britische Superstar von sich reden. So war er unter anderem in David Lynchs „Dune: Der Wüstenplanet”, Guy Ritchies „Bube, Dame, König, grAS”, Ben Stillers „Zoolander 2” sowie in der TV-Serie „Ally McBeal” zu sehen. Neben Musik und Schauspielerei engagiert sich Sting zudem für Menschenrechte und Umweltschutz und gründete die Rainforest Foundation.

Der Elan und die Kreativität des Briten scheinen unerschöpflich. Wie eh und je erfreut Sting seine Fans auch heute noch mit vielschichtigen Alben, denen mühelos der Sprung auf die obersten Ränge der Charts gelingt. „The Last Ship” begeisterte 2013 als Oper und gleichnamiges Album, auf „57th & 9th” kehrte der Meister 2016 zu seinen rockigen Wurzeln zurück und 2018 überrascht Sting mit einer Kooperation mit dem jamaikanischen Musiker Shaggy und der karibisch angehauchten Album-Kollaboration "44/876". Tickets für Sting.

Seit vielen Jahren bereichert Sting die Musikszene wie nur wenige andere. Sting ist ein gefeierter Weltstar. Tickets Sting (Tickets) hier auf Shows & Tickets!

Tickets & Preise

Samstag, 07.06.2025

Kat. 2Stehplatz92,90 €

Wertwiesenpark
74074 Heilbronn, Neckarhalde


Montag, 09.06.2025

Kat. 1Sitzplatz111,65 €
Kat. 2Sitzplatz105,90 €
Kat. 3Stehplatz94,40 €

SparkassenPark Mönchengladbach
41179 Mönchengladbach, Am Hockeypark 1


Mittwoch, 11.06.2025

Kat. 1Golden Circle Stehplatz97,15 €
Kat. 2Stehplatz79,90 €

IGA Park
18106 Rostock, Schmarl - Dorf 40


Donnerstag, 12.06.2025

Kat. 1Golden Circle Stehplatz97,25 €
Kat. 2Stehplatz80,00 €

Platz der Völkerfreundschaft
08056 Zwickau, Crimmitschauer Strasse


Dienstag, 01.07.2025

Kat. 1Golden Circle144,55 €
Kat. 2Stehplatz101,65 €

Luxexpo Open Air
1347 Luxemburg, 10 Circuit de La Foire Internationale


Dienstag, 15.07.2025

Kat. 1Stehplatz - Front of Stage151,49 €
Kat. 2Stehplatz101,49 €

Burg Clam
4352 Klam,

Sting - Sting 3.0-Tour 2025

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

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6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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